Felor Badenberg PlagiateBekannt geworden: Aug 19, 2026Prüfer: Dr. Weber und Team
Erstberichte Presse: NiUS, Berliner Zeitung
Bundesweite Berichterstattung
Gutachten:https://plagiatsgutachten.com/blog/doktorarbeit-der-justizsenatorin-badenberg-zu-weiten-teilen-plagiiert/Sachverhalt:
Am 19. August 2026 sind Plagiatsvorwürfe gegen Berlins Senatorin für Justiz, Dr. Felor Badenberg, öffentlich bekannt geworden. Der Kommunikationswissenschaftler Stefan Weber, der die Prüfung der Dissertation „Das Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung unter Berücksichtigung der Problematik der anonymen Geburt“ (Jg. 2005/2006) unabhängig durchgeführt hat, vergleicht die Schwere des rechtswissenschaftlichen Plagiats von Dr. Badenberg mit dem Fall Karl-Theodor zu Guttenberg. Die Badenberg-Plagiate beginnen im Dankeswort und ziehen sich über das Vorwort über den gesamten wissenschaftlichen Teil bis zum Klappentext, was aus Sicht von Dr. Weber ein Novum sei.
Frau Badenberg nutzte die Dissertationen von Dr. Henning von Sethe (1995) und Dr. Tobias Helms (1998) sowie einen bekannten Aufsatz von Andrea Schmidt-Didczuhn aus dem Jahr 1989 für die Erstellung ihrer eigenen Dissertation.
Zudem ließ sie Quellen, aus denen sie fremdes Gedankengut übernommen hat, gänzlich unerwähnt. Obwohl Frau Badenberg als Verwaltungsjuristin wissen müsste, dass die Universität zu Köln nach Bekanntwerden des Plagiatsvorwurfs zur Prüfung der Arbeit verpflichtet ist, stellt sie den Sachverhalt so dar, als habe sie die Prüfung bei der Universität freiwillig beantragt. Obwohl 80 bis 150 plagiierte Stellen auf ca. 190 Seiten Dissertation zu erwarten sind, spricht Frau Badenberg von einzelnen Fundstellen. Wie schon im Fall von Guttenberg, stellen sich auch strafrechtliche Fragen (§ 106 Urheberrechtsgesetz).
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